Fix: Abbiegen bei Rot!

Radfahrer-Novelle beschlossen

(07.07.2022) Das Parlament hat gestern die Straßenverkehrsordnung novelliert. Fix ist nun, dass du künftig mit dem Fahrrad rechts abbiegen darfst, auch wenn die Ampel auf Rot gestellt ist. Ebenso beschlossen. Ebenso erlaubt: In 30er-Zonen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren. Mit Kindern unter zwölf sogar überall. Auch die 'Überholregeln' sind nun beschlossen. Im Ortsgebiet darf man Radfahrer nur mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern überholen. Außerorts muss der Abstand 2 Meter betragen.

(MK)

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