Flucht in Österreich straffrei

Wirbel um geflohenen Häftling

(29.03.2023) Hast du gewusst, dass die bloße Flucht aus dem Gefängnis in Österreich straffrei ist? Für viel Aufsehen sorgt derzeit der Fall eines geflohenen Häftlings in Vorarlberg. Der Mann ist vor 10 Jahren von einem Freigang nicht mehr in die Justizanstalt Feldkirch zurückgekehrt und daraufhin in Spanien untergetaucht. Nun ist er durch Zufall aufgeflogen und wieder festgenommen worden.

Er sitzt nun wieder hinter Gittern, allerdings nur für eine Woche. Denn das ist die ursprüngliche Reststrafe. Für die Flucht und das jahrelange Untertauchen droht ihm nichts, erklärt Rechtsexperte Johannes Schriefl:

"Sollte jemand oder etwas bei der Flucht zu Schaden kommen, ist das natürlich schon strafbar. Also wenn beispielsweise Geiseln genommen werden, wenn jemand niedergeschlagen wird, wenn etwas aufgebrochen oder aufgesprengt wird. Aber die bloße Flucht hat keine Auswirkung auf die Strafe selbst. Nur die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung sind dadurch dahin, das spielt bei einer Reststrafe von nur einer Woche aber ohnehin keine Rolle."

(mc)

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