Flugstornierung: Hol dir dein Geld zurück

(21.04.2015) Geld zurück selbst bei kurzfristiger Flug-Stornierung? Ja, sagen Experten – auch wenn die Fluglinien oft zicken. Die Arbeiterkammer macht Passagiere rechtzeitig vor der Haupturlaubssaison darauf aufmerksam, dass bei Nichtantreten des Flugs die im Preis enthaltenen Steuern und Gebühren immer zurückgezahlt werden müssen. In der Praxis würden aber die wenigsten Fluglinien von sich aus zahlen – die Kunden müssen das Geld erst zurückfordern. Doch selbst dann zeigen sich Fluglinien oft nicht kooperativ.

Hartnäckig bleiben, denn es geht um viel Geld. AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiss:

“Wir hatten erst jetzt ein Beispiel, da ging es um Flugtickets in Höhe von 683,60 Euro. Davon haben die Steuern und Gebühren 363,60 Euro ausgemacht, das ist also mehr als die Hälfte. Die Fluglinie hat nicht zahlen wollen, der Konsument ist zu uns gekommen und wir haben ihn unterstützt. Jetzt hat er sein Geld. Sollten sich die Fälle weiter häufen, werden wir Musterprozesse führen.“

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