Förderung bei Heizungstausch

Bund zahlt mehr als die Hälfte

(22.05.2022) Um den Umstieg von Öl- oder Gasheizungen auf klimafreundlichere Heizungsalternativen in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen, wurden Anfang April die Fördersätze angehoben, die Unterstützung durch Bund und Länder kann mehr als die Hälfte der Umstiegskosten ausmachen. Darüber hinaus können ab diesem Jahr thermische Sanierung und Heizkesseltausch als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Insgesamt stehen bis 2025 1,9 Mrd. Euro für moderne Heizungen und die thermische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. Derzeit heizen laut Umweltministerium noch rund 600.000 Haushalte mit Ölheizungen und eine Million Haushalte mit Gasheizungen. In den westlichen Bundesländern wird noch viel mit Öl geheizt, im Osten und besonders in Wien sind noch viele dezentrale Gasthermen im Einsatz.

Im Rahmen der Bundesförderung werden Gebäudeeigentümer bzw. deren Hausverwaltungen beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss, auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit 7.500 bis 15.000 Euro Förderung unterstützt. Bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage gibt es noch einen Bonus von 1.500 Euro bis 4.000 Euro. Wird eine Zentralheizung anstelle von dezentralen Heizsystemen (etwa Gasthermen) errichtet, dann erhöht sich die Förderung um je 2.300 Euro für jede angeschlossene Wohnung. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Materialkosten, die (De-)Montage sowie Planungs- und Entsorgungskosten.

Ab heuer können thermische Sanierungen sowie der Heizkesseltausch außerdem als Sonderausgaben über fünf Jahre verteilt mit 800 Euro pro Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400 Euro pro Jahr (Heizkesseltausch) steuermindernd geltend gemacht bzw. abgeschrieben werden.

"Gemeinsam mit den Bundesländern haben wir uns darauf geeinigt, auch im mehrgeschoßigen Wohnbau bis 2035 den Ausstieg aus dreckigen Öl- und Kohleheizungen und bis 2040 aus Gasheizungen zu schaffen", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Auch die einzelnen Bundesländer fördern den Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern, die Förderhöhe ist aber von Land zu Land unterschiedlich:

BURGENLAND - Bis zu 30 Prozent der Investitionskosten bzw. bis zu 2.500 Euro Förderhöhe

KÄRNTEN - Bis zu 35 Prozent der Sanierungskosten bzw. bis zu 3.000 Euro Förderhöhe

OBERÖSTERREICH - Biomasseheizungen: maximal 50 Prozent der Kosten bzw. je nach Anlagenart bis zu 2.900 Euro, sowie bis zu 1.000 Euro für Ölkesselentsorgung; Wärmepumpen: maximal 50 Prozent der Kosten bzw. je nach Pumpenart bis zu 2.800 Euro Förderhöhe, sowie bis zu 1.000 Euro für Ölkesselentsorgung; Fernwärme: maximal 50 Prozent der Kosten, bei bis zu 2.800 Euro Förderhöhe; Solarthermie: maximal 50 Prozent der Kosten bzw. bis zu 3.500 Euro

NIEDERÖSTERREICH - Bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. bis zu 3.000 Euro Förderzuschuss

SALZBURG - Je nach erneuerbarem Heizungssystem von 2.000 bis zu 4.500 Euro Förderhöhe

STEIERMARK - Biomasse: je nach Anlagensystem bis zu 2.400 Euro Förderhöhe, sowie Zuschläge in Höhe von bis zu 100 Euro möglich; Wärmepumpen: bis zu 2.400 Euro, sowie Zuschläge in Höhe von bis zu 100 Euro möglich; Solarthermie: bis zu 150 Euro/m2 Bruttokollektorfläche Förderhöhe, gedeckelt bis 2.700 Euro, sowie bis zu 500 Euro Förderhöhe für jede weitere Wohneinheit; Fernwärme: bis zu 700 Euro Förderhöhe je Wohneinheit (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten)

TIROL - Bis zu 3.000 Euro Förderhöhe, bei Wohnanlagen wird aliquotiert

VORARLBERG - Basisförderung maximal 30 % bzw. bei fossilem Heizungstausch sowie Elektrodirektheizungen maximal 50 % der förderfähigen Kosten; begrenzt mit 1.000 Euro pro Gebäude und 400 Euro pro Wohneinheit in Basisförderung; Bonus für fossilen Heizungstausch und Elektrodirektheizungen begrenz mit 4.000 Euro

WIEN - Bis zu 35 Prozent der Investitionskosten bei der Errichtung von oder Umstellung/Nachrüstung bei Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf alternative Energiesysteme; Bis zu 30 Prozent bei Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie für Einsatz von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen an bestehenden Zentralheizungsanlagen.

(APA/CD)

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