#foodporn: Vorsicht Klage
(17.08.2015) Foodporn-Fans aufgepasst: Ein Foto vom gefüllten Teller kann ganz schön teuer werden! Die Stiftung Warentest warnt jetzt alle User, die auf Twitter und Instagram Bilder von Speisen in Restaurants posten. In Extremfällen können dabei nämlich Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Rein theoretisch müsste man erst den Koch um Erlaubnis fragen.
Rechtsanwalt Franz Schmidbauer von 'internet4jurists.at':
“Es geht darum, ob dieses Gericht als Kunstwerk angesehen werden kann. Das wird natürlich nur in den allerwenigsten Fällen zutreffen. Da muss man schon ein extrem nobles Sternerestaurant besuchen. Also im Normalfall wird nichts passieren, rein theoretisch wäre so eine Klage aber möglich.“