Frösche keine Belästigung?

Urteil gekippt

(20.01.2026) Lautes Froschquaken aus seinem eigenen Schwimmteich hatte einen Bewohner aus Pasching (OÖ) vor dem Gericht antanzen lassen. Vor ein paar Jahren fühlte sich nämlich ein Nachbar so sehr von dem Quaken belästigt, dass ihm den Schlaf raubte, weswegen er den Besitzer des Teiches verklagte. Das Erstgericht, das Bezirksgericht Traun, hatte dem Kläger Recht gegeben, was den Besitzer des Teichs zu einer Strafe von 30.000 € verurteilt. Die Aufregung darüber war groß.

Doch eine zweite Instanz entschied anders. Das Quaken der Frösche sei „Naturwirken“ und deshalb bestehe keine Pflicht, mit einem Amphibienzaun etwas gegen die Frösche zu tun. Diese haben sich nämlich auch ohne das Zutun des Teichbesitzers dort angesiedelt. Noch dazu entschied das Gericht, dass Frösche in Oberösterreich zu den geschützten Tieren gehören und laut dem Naturschutzgesetz "nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden dürfen“ „Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere ist verboten", so das Gericht. Falls der Kläger dennoch weiter gegen das Urteil vorgehen möchte, bleibt ihm nur noch der Weg zum Obersten Gerichtshof.

(apa/ts)

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