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Spears Dad: kein Vormund mehr
(08.09.2021) Nach 13 Jahren will der Vater von Britney Spears als Vormund für seine Tochter abtreten. James Spears habe am Dienstag beim Los Angeles County Superior Court einen Antrag auf Beendigung der Vormundschaft gestellt, berichteten US-Medien übereinstimmend. Seine Tochter habe das Recht, dass dieses Gericht nun ernsthaft prüfe, ob die Vormundschaft nicht mehr erforderlich sei, zitierte NBC News aus dem Antrag.
Britney Spears' Lebensumstände hätten sich "in einem solchen Ausmaß verändert, dass die Gründe für die Einsetzung einer Vormundschaft nicht mehr bestehen". Anfang September hatte der Anwalt von Britney Spears, Mathew Rosengart, auf einen sofortigen Abtritt ihres Vaters als Vormund gedrängt. Rosengart warf Jamie Spears vor, weiter zu versuchen, sich an seiner Tochter zu bereichern. Jamie Spears hatte vor einem Monat in Aussicht gestellt, zum "richtigen Zeitpunkt" zurückzutreten und auf einen "ordnungsgemäßen Übergang" zur Einsetzung eines neuen Vormunds als Bedingung für seinen Abtritt verwiesen. Bei einer Anhörung im Juli hatte Britney Spears gesagt, dass sie ihren Vater wegen "Missbrauchs der Vormundschaft" anzeigen wolle und die Vereinbarung als "verdammte Grausamkeit" bezeichnet.
Seit 2008 bevormundet
Britney Spears steht seit 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters, nachdem sie wegen privater und beruflicher Probleme psychisch zusammengebrochen war. Zunächst verwaltete Jamie Spears das Vermögen und private Anliegen seiner Tochter. 2019 trat er kürzer, blieb aber für die Finanzen zuständig. Für die persönlichen Belange der Sängerin, darunter medizinische Anliegen, ist als Mit-Vormund Jodi Montgomery zuständig.
Vater wollte nur helfen
In dem Antrag von James Spears heißt es weiter, die Vormundschaft habe Britney Spears geholfen, eine schwere Lebenskrise zu überwinden, ihre Karriere zu rehabilitieren und voranzutreiben und ihre Finanzen und Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. "Aber in letzter Zeit haben sich die Dinge geändert." Britney Spears habe ihre Frustration über das Maß an Kontrolle, das ihr durch die Vormundschaft auferlegt worden sei, deutlich gemacht und das Gericht gebeten, ihr ihr Leben zurückzugeben.
(fd/apa)