Gelber Impfpass aus Papier

Eintrittsberechtigung

(03.05.2021) In Zukunft nicht nur Smartphone und Geld in der Handtasche, sondern auch den gelben Impfpass: Wenn - wie geplant - am 19. Mai die Gastronomie, die Hotellerie und kulturelle Einrichtungen wieder aufsperren, dient für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Covid-19 impfen haben lassen, ihr gelber Impfpass aus Papier als "Eintrittsberechtigung". Das hat das Gesundheitsministerium am Montag auf APA-Anfrage bekräftigt.

Auf dem Dokument hat jedenfalls ein Erststich vermerkt zu sein, der mindestens 21 Tage zurück liegen muss. Welchen Impfstoff man zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten hat, spielt dabei keine Rolle.

Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass ("Grüner Pass") verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Voraussetzung dafür ist die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur, anmelden kann man sich dafür über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur mehr das Handy herzeigen, um Einlass in Lokale gewährt zu bekommen.

Vertreter der älteren Generation, die nicht digitalaffin sind, oder Personen, die keine "Handylösung" wünschen, können sich - jedenfalls in einer Übergangsphase - den pdf-File mit dem QR-Code auch ausdrucken und das Papier als "analoges Eintrittsticket" verwenden. Laut Gesundheitsministerium ist vorgesehen, dass Personen, die sich in der digitalen Welt nicht heimisch fühlen, das Papier auf ihrem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat ausdrucken lassen können, um damit ins Theater oder ins Kino zu kommen. Ab Juli soll es dann den "Grünen Pass" auf EU-Ebene geben, der gleichermaßen unbürokratisches wie sicheres länderübergreifendes Reisen möglich machen soll.

(mt/apa)

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