Entschädigung für Homosexuelle

Bis zu 3.000 Euro gibt's zurück

(13.11.2023) Für die jahrelange strafrechtliche Verfolgung in der zweiten Republik werden Homosexuelle nun entschädigt. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag in einer Pressekonferenz angekündigt. Demnach wird es je aufgehobenes Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1.500 Euro.

500 Euro soll es außerdem für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren geben. Die Betroffenen erhalten das Geld dabei unabhängig vom Verfahrensverlauf. Wenn bei den Opfern wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sind, bekommen diese noch einmal 1500 Euro anerkannt. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für Entschädigungszahlungen zur Verfügung.

Laut Alma Zadic sollen um die 11.000 Personen davon betroffen sein. Opfer müssen sich selbstständig an die Landesgerichte oder an das Ministerium wenden. "Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden", hat die Justizministerin betont.

1971 ist Homosexualität in Österreich entkriminalisiert worden. Aber es hat auch danach noch Sonderparagrafen gegeben, die gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

(KS/APA)

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