Geldstrafen für Maskenträger?

"Burka-Verbot" greift wieder

(10.03.2023) Bekommen nun plötzlich Maskenträger Geldstrafen aufgebrummt? Seit 1. März ist die FFP2-Maskenpflicht ja auch in den Wiener Öffis Geschichte. Und somit greift eigentlich automatisch wieder das Anti-Gesichtsverhüllungsverbot, oft auch nur "Burka-Verbot“ genannt. Seit 2017 darf man in Österreich in der Öffentlichkeit ja sein Gesicht nicht bedecken. Ausgenommen sind Schutzhelme, Verkleidungen zu Fasching und auch Personen, die ein ärztliches Attest haben.

Streng genommen heißt das, dass man ohne Attest auch keine Maske aufsetzen darf, sonst drohen bis zu 150 Euro Strafe. Die Polizei betont aber, dass man hier natürlich mit Fingerspitzengefühl vorgehen wird.

Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger:
"Die Kolleginnen und Kollegen wissen ganz genau, wann es in diesem Zusammenhang eine Amtshandlung geben muss und wann nicht. Wenn sich jemand in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer FFP2-Maske schützen will, so wird er das auch tun können. Sollte man bei einer Kontrolle aber aufgefordert werden, die Maske abzunehmen, dann muss man das natürlich auch machen."

Dennoch sei die Politik nach der Pandemie nun gefordert, in Sachen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz neue Klarheit zu schaffen, so Experten.

(mc)

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