Genderverbot im Kanzleramt

Neue Regelungen

(16.02.2024) Die Regierung hat beschlossen, dass im Bundeskanzleramt das Gendern mit Binnen-I und Sternchen nicht mehr gestattet ist. Diese Entscheidung wurde von Frauenministerin Susanne Raab am Freitag verkündet. Das Kanzleramt folgt damit dem Beispiel der Landesregierung von Niederösterreich, die unter Druck der FPÖ bereits zuvor das Gendern ohne Binnen-I und Sternchen eingeführt hatte.

Konkret wurde "Kommunikationsleitfaden für geschlechtergerechte Sprache im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt" reformiert. Raab betont die Bedeutung der Gleichstellung von Mann und Frau in Sprache und Leben. Auf die Frage, ob Strafen für diejenigen drohen, die weiterhin gendern, wollte das Büro von Frauenministerin Raab keine klare Antwort geben.

Es wurde betont, dass bisher alle im Kanzleramt die Regeln befolgt hätten, und es wurde auf das 4-Augen-Prinzip hingewiesen. In Niederösterreich können bei Verstößen gegen die Gender-Regeln Abmahnungen oder Disziplinarverfahren verhängt werden.
(APA/kg)

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