Drei Teenager erschossen

Vorfall in Georgia

(18.09.2019) Ein Hausbesitzer hat drei Teenager im US-Bundesstaat Georgia erschossen! Die Polizei geht von einem versuchten Raubüberfall der Jugendlichen aus. Ein 15-Jähriger und zwei 16-Jährige haben maskiert ein Privatgrundstück in Conyers nahe Atlanta betreten, um in das Haus einzubrechen. Dabei ist es zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der Hausbesitzer die Teenager tödlich verletzt hat.

Die drei Bewohner des Hauses sollen die mutmaßlichen Einbrecher gestellt haben. Daraufhin hat einer der Jugendlichen eine Waffe gezogen und mehrere Schüsse abgegeben. Laut Ermittlern hat der Hauseigentümer daraufhin zurückgeschossen.

Die Jugendlichen wurden nach Angaben des Sheriffs alle drei verwundet und starben später an ihren Verletzungen - einer schon am Tatort, die anderen beiden im Krankenhaus. Die Bewohner des Hauses sind den Angaben zufolge unverletzt geblieben. Nach Informationen des Fernsehsenders WSB waren zwei der Jugendlichen Brüder. Alle drei sollen in Conyers gewohnt haben.

Ein Nachbar sagte laut WSB, er habe frühmorgens jemanden schreien hören: "Helft mir, helft mir, ich sterbe!" Ein anderer Anrainer berichtete dem Sender, zunächst fünf Schüsse aus einer Handfeuerwaffe vernommen zu haben, danach habe jemand mit einem Sturmgewehr das Feuer eröffnet. Bei dem Hausbesitzer soll es sich nach Angaben der Nachbarn um einen Lkw-Fahrer handeln, der eine halbautomatische Waffe besitzt und seine Mutter außergewöhnlich stark beschützt.

Die Ermittler teilten mit, dass es bisher keine Festnahmen gegeben habe. Die mutmaßlichen Opfer des angeblichen versuchten Raubüberfalls und die Nachbarn seien ausführlich befragt worden. Nach Angaben des Sheriffs könnte es sich um einen Fall von Notwehr handeln.

In vielen US-Staaten gelten sogenannte Stand-your-ground-Gesetze. So ist es in Georgia prinzipiell erlaubt, einen Angreifer zu töten, wenn das Opfer befürchten muss, dass es selbst oder jemand anderes durch den Angreifer schwer verletzt werden könnte. Allerdings gibt es Ausnahmen, unter anderem darf das Opfer den Angriff nicht provoziert haben.

(APA/Red)

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