"Gepeckte" Polizisten erlaubt!

Tattoo-Lockerungen geplant!

(10.03.2023) Dass Tattoos nichts über das Wesen eine Menschen aussagen, hat nun auch das Innenministerium erkannt. Polizisten dürfen nun endlich ihre Tätowierungen zeigen. Frauen und Männer, die Tattoos auf dem Hals oder auf dem Handrücken haben, wurden gar nicht erst in den Polizeidienst aufgenommen.

Das Innenministerium lockert nun die Richtlinie für sichtbare Tätowierungen. Innenminister Gerhard Karner:  "Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen." Die Regeln sind zwar gelockert, doch das Ministerium betont, dass Tattoos, die mit dem Polizeiberuf nicht vereinbar sind, wie z.B. Totenköpfe nach wie vor verboten sind.  Zukünftige und tätowierte Bewerber müssen sich jetzt einer Begutachtung ihrer Tattoos unterziehen. Die Rede ist hier natürlich von "sichtbaren" Kunstwerken, unter der Uniform kann man seiner Kreativität nach wie vor freien Lauf lassen.

(MK/CH)

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