Handys teurer und Download verboten

(01.10.2015) Pass ab sofort noch besser auf, was du downlädst! Heute tritt das neue Urheberrecht in Kraft. Für die User gibt es zwei wichtige Neuerungen.

Erstens: Die Festplattenabgabe. Smartphones, Tablets, Notebooks und Co. werden also ab heute teurer.

Zweitens: Der Download von illegalen Seiten ist nicht mehr zulässig. Bis jetzt hat man sich ja eigentlich nur beim Upload von Dateien vor Konsequenzen fürchten müssen. Damit ist Schluss. Theoretisch kann man auch durch reinen Download von Musik oder Filmen mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.

Maximilian Schubert vom Verband der Österreichischen Internetprovider:
“Man muss jetzt sicher nicht mit Gefängnis rechnen. Aber es kann schon wirklich teuer werden. Also das muss man vorsichtig sein. Ein großes Fragezeichen steht hinter Streaming. Aber auch da sollte man ab heute lieber aufpassen, wenn man auf den bekannten Portalen Filme anschaut.“

Die Urheberrechtsnovelle – darauf musst du achten:

• Festplattenabgabe: Ab heute werden alle Geräte mit Speicher teurer. Also Smartphones, Tablets, Notebooks, PCs, externe Festplatten und USB-Sticks. Um wie viel? Darüber herrscht Unklarheit. Es gibt aber Prozent-Obergrenzen, Smartphones dürfen höchstens um 11 Prozent teurer werden.

• Download unzulässig: Vorsicht beim Runterziehen von Musik und Filmen aus illegalen Quellen. Bis jetzt hat man sich eigentlich nur beim Uploaden solcher Dateien vor Konsequenzen fürchten müssen. Ab heute muss man auch beim reinen Downloaden mit Schadenersatzforderungen rechnen. Und die können gewaltig ausfallen.

• Streaming: Weiterhin ein Graubereich. Die Novelle spricht hier keine deutliche Sprache. Experten raten aber auch hier zur Vorsicht. Also Film-Fans sollten auf den bekannten Portalen lieber aufpassen.“*

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