Tiere: Geteiltes Sorgerecht

Neues Gesetz in Spanien

(12.01.2022) Bei Scheidungen werden Haustiere juristisch in vielen Ländern wie Gegenstände behandelt. Das ist in Spanien nun anders. Dort gelten von jetzt an Haustiere als „lebendige, fühlende Wesen“.

Viele Familien kümmern sich um ihre Haustiere genauso liebevoll wie um ihre eigenen Kinder. Darauf ist die spanische Regierung aufmerksam geworden und hat diesen Status der Tiere gesetzlich verankert. Wenn es zukünftig zu einem Scheidungsfall kommen sollte, müssen die Ehepaare eine Lösung finden, die dem Tierwohl entspricht. Ab sofort gibt es in Spanien ein geteiltes Sorgerecht für Hund, Katze oder Hamster. Möglich ist auch das Wechselmodell. Nur wenn einer der Partner zum Beispiel wegen Misshandlung eines Tieres bekannt ist, kann demjenigen der Umgang gerichtlich untersagt werden.

Zuvor waren Hunde oder Katzen als „Sache“ identifiziert worden. Im Scheidungsfall war ein Hund mit einem Esstisch gleichgestellt worden. Hatte es Streit vor Gericht gegeben, haben Richter allein den finanziellen Wert berücksichtigt. Wer das Tier nicht bekommen hatte, hatte auch keinen Anspruch mehr, mit dem Tier Zeit zu verbringen.

Wenn in Österreich ein Haustier in der Ehe angeschafft wird, zählt es bei einer Scheidung zum ehelichen Gebrauchsvermögen und muss gerecht aufgeteilt werden. Das ist jedoch nicht immer einfach zu klären. Wenn keine Lösung gefunden wird, müssen die Richter den zukünftigen Eigentümer des Tieres entscheiden. Dieser kann darauf achten, bei wem das Haustier besser aufgehoben ist und die stärkere Bindung hat. Eine gesetzliche Grundlage, dass das Gericht das Tierwohl miteinbeziehen muss, gibt es in Österreich jedoch nicht.

(vs)

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