GIS will Geld für kaputtes Gerät

(19.07.2017) Aufregung im Netz: Eine Wienerin muss trotz defektem Fernseher GIS-Gebühren zahlen! Die kuriose Story: Das TV-Gerät der 26-Jährigen gibt eines Tages einfach den Geist auf, die Frau kann keine Programme mehr empfangen. Deshalb meldet sie den Fernseher ab, lässt das kaputte Gerät aber trotzdem in der Wohnung stehen.

Eines Tages taucht ein GIS-Mitarbeiter bei ihr auf und sagt, es gehe darum, dass es überhaupt ein Gerät gibt. Die Story verunsichert die User im Netz: Wann muss ich GIS-Gebühren zahlen bzw. ab wann gilt mein Gerät wirklich als „kaputt“?

Rechtsexperte Anwalt Dorian Schmelz:
"Voraussetzung ist, dass es technisch von Seiten des Anbieters, also der Rundfunkeinrichtungen, möglich ist, etwas zu empfangen. Das bedeutet, wenn mein Fernseher nicht funktioniert, dann hab ich die Möglichkeit technische Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Ich kann mich nicht ausruhen und sagen, dass ich momentan eh nichts empfangen kann und deswegen meinen Fernseher abmelde und keine Gebühren mehr zahle."

Prüf also am besten nach, ob dein Gerät auch wirklich kaputt ist und entsorge es dann am besten auch gleich. Im schlimmsten Fall droht dir nämlich eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro!

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