8 Jahre Haft

für Karl-Heinz Grasser!

(04.12.2020) Acht Jahre Freiheitsstrafe für Grasser! Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der Lobbyist Peter Hochegger und weitere Angeklagte sind heute im Buwog-Strafprozess in Wien vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verurteilte Grasser wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Beweismittelfälschung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Meischberger bekommt 7 Jahre, Hochegger 6 Jahre. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grasser wird gegen seine Verurteilung berufen. Noch während der Urteilsbegründung hat sein Anwalt Manfred Ainedter in einer Aussendung geschrieben, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist seine Verurteilung im Buwog-Prozess ein "Fehlurteil" und ein "politisches Urteil". In einem 12-minütigen Statement vor Journalisten hielt Grasser nach der Urteilsverkündung fest, dass er unschuldig sei: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", so Grasser.

(mt/apa)

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