Grausame Schweinemast
Betrieb kommt glimpflich davon
(05.10.2022) Der Prozess wegen Tierquälerei im Zusammenhang mit Missständen in einem Schweinemastbetrieb hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg mit einer Diversion geendet. Der Inhaber des ehemaligen AMA-Betriebes im Bezirk Korneuburg willigte ein, eine Geldbuße von 1.000 Euro zu bezahlen. Zuvor hatte sich der 47-Jährige geständig gezeigt und davon gesprochen, zu spät gehandelt zu haben.
Bekannt geworden war der Fall im Juni. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte Bilder von kranken und verwesenden Schweinen in dem damaligen AMA-Betrieb veröffentlicht. Die herrschenden Zustände waren als "katastrophal" bezeichnet worden. Von "vielen verletzten und toten Tieren in verschiedenen Verwesungsstadien" war die Rede gewesen. Die AMA sperrte den Betrieb für ihr Gütesiegel. Betont wurde, dass die letzte Kontrolle im Jahr 2020 in Ordnung gewesen sei.
Der beschuldigte Landwirt gab am heutigen Mittwoch zu Protokoll, dass in seinem Betrieb Kannibalismus aufgetreten sei. Er sei auch aus privaten Gründen damit "sichtlich überfordert" gewesen: "Ich hätte früher handeln müssen." Im Strafantrag war die Rede von 80 mit Bissverletzungen vorgefundenen Schweinen. Der Beschuldigte räumte 67 Fälle ein.
Tierfabrik
Im Betrieb gebe es 2.080 Mastplätze, etwa 2.000 seien im Sommer besetzt gewesen. Nacheinstellungen von Schweinen seien seit dem Vorfall bisher nicht vorgenommen worden. Aktuell gebe es auch keine Probleme mit Kannibalismus. "Der Tierarzt kommt jetzt alle zwei bis drei Wochen vorbei." Zuvor sei dies drei bis vier Mal jährlich der Fall gewesen.
Amtstierärztin vor Ort
Die Amtstierärztin schilderte im Zeugenstand ihre unangekündigte Kontrolle vom 23. Juni. Sie habe in dem Betrieb weder Kadaver noch Kadaverteile vorgefunden. Vorgeherrscht habe allerdings die sogenannte Schwanzbeißerproblematik. Zahlreiche Schweine seien "abgemagert und kaum gehfähig" gewesen. Mehrere Tiere mussten aufgrund der Verletzungen eingeschläfert werden. Von der Einzelrichterin wurde eine Diversion vorgeschlagen. Der Angeklagte sei schuldeinsichtig, unbescholten und habe Verantwortung übernommen, betonte sie. Der 47-Jährige muss nun 1.000 Euro binnen sechs Monaten bezahlen, dann wird das Verfahren eingestellt.
VGT ist erzürnt über mildes Urteil
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte der VGT am Mittwochvormittag mit einem Transparent und Fotos. Zu im Sommer vom VGT veröffentlichten Bildern von Schweineleichen betonte der Landwirt bei seiner Befragung, dass diese nicht aus seinem Betrieb stammen würden. Die Aussage wurde von der Organisation bestritten. "Angeklagte haben keine Wahrheitspflicht", sagte David Richter vom VGT nach Ende der Verhandlung vor Journalisten. In einer Aussendung bemängelte die Organisation außerdem das Fehlen weiterer Expertengutachten. Zudem hätte aus Sicht des VGT die Tierkörperverwertungsstelle befragt werden sollen, "ob in den Tagen vor der Kontrolle mehrere Schweineleichen abgeholt wurden".
(fd/apa)