Graz: Mutter will Sohn töten

20 Jahre Haft

(09.05.2023) (update 17:50) Das Urteil steht. Wegen versuchten Mordes an ihrem Kind ist eine 42-Jährige heute in Graz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie schnitt ihrem damals vierjährigen Sohn im Mai 2022 die Pulsadern auf und fügte sich selbst an einem Arm Verletzungen mit einem Messer zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin, aufgrund deren Hilfe das Kind im letzten Moment gerettet werden konnte. Die Angeklagte wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

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Die Angeklagte beim Prozess

"Das ist mit großem Abstand das Furchtbarste, das ich je gehört habe", meinte Richter Florian Farmer. Die Beschuldigte kam nach Österreich, weil sie sich endlich von ihrer Familie in der Slowakei befreien wollte. Ein paar Jahre arbeitete sie als Altenpflegerin, 2016 zog sie nach Graz, wo sie einen Afghanen kennenlernte und 2017 ein Kind bekam. Sie lebte völlig zurückgezogen und litt unter Depressionen.

"Mit allem abschließen"

2022 teilte ihr Freund ihr mit, er werde eine andere Frau heiraten und nach Oberösterreich ziehen. Am 31. Mai 2022 wollte sie nach eigenen Angaben "mit allem abschließen". Sie nahm ein Messer, ging zu ihrem schlafenden Kind und schnitt ihm die Pulsadern auf. Die Schnitte waren laut Anklägerin Alexandra Ibler sehr tief. Dann schnitt sie sich selbst in einen Unterarm. Sie trug das stark blutende Kind ins Bad und legte es in die Duschtasse. "Mir ist kalt", soll der Bub gesagt haben. Also holte sie seine Decke und deckte ihn zu.

In letzter Sekunde gerettet

Anschließend ging sie zur Nachbarin und wollte ihre Mutter anrufen. Die Frau verständigte dann die Rettung, lief in die Nebenwohnung und leistete bei dem stark blutenden Kind Erste Hilfe. Der Bub konnte durch eine vierstündige Operation gerettet werden, die Verletzungen haben Dauerschäden an den Händen hinterlassen. "Die psychischen Verletzungen sind genauso schlimm", betonte die Staatsanwältin.

Das Urteil

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl stufte die Beschuldigte als "herabgesetzt zurechnungsfähig" ein. Sie weise eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf und habe damals eine "schwere depressive Episode" durchgemacht. Da sie die Tat verdränge, sei das Risiko auf Wiederholung erhöht, betonte der Gutachter. Die Geschworenen befanden die Frau einstimmig für schuldig. Die Haftstrafe beträgt 20 Jahre, außerdem wurde eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Du brauchst Hilfe?

Auf Kronehit berichten wir nur in Ausnahmefällen über Suizide. Solltest du in einer Krise stecken und Selbstmordgedanken haben, erhältst du Hilfe – etwa bei der psychiatrischen Soforthilfe unter 01/313 30 oder bei der österreichweiten Telefonseelsorge unter 142. Beide Telefonnummern sind rund um die Uhr erreichbar. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

(fd/apa)

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