Gutschein & Umtausch: Was tun?

Handel dicht, aber keine Panik

(23.12.2020) Was tun mit Gutscheinen bzw. falschen oder kaputten Geschenken? Der Handel ist ja nach Heiligabend bis mindestens Mitte Jänner dicht. Aufs klassisch schnelle Gutschein-Einlösen in den Einkaufszentren musst du also vorerst verzichten. Einige Händler bieten aber zumindest "Click & Collect" an. Aber keine Sorge: Gutscheine sind in der Regel immer mehrere Jahre gültig. Sollte es kein Frist-Datum geben, ist der Gutschein sogar 30 Jahre lang gültig.

Weniger lange hast du für den Umtausch oder die Rückgabe eines Geschenks Zeit. Da es im stationären Handel diesbezüglich keine gesetzlichen Fristen gibt, solltest du heute oder morgen unbedingt noch mit dem Händler etwas vereinbaren, sagt Emanuela Prock von der Arbeiterkammer Wien:
"Die meisten Händler werden einem hier sicher entgegenkommen. Man sollte aber unbedingt etwas schriftlich vereinbaren, am besten mit einem Datum."

Sollte ein Geschenk kaputt oder mangelhaft sein, bist du zumindest gesetzlich abgesichert. Prock:
"Wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft ist, habe ich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Und zwar bis zu zwei Jahre nach Kauf. Ich empfehle aber jedem sich möglichst schnell zu melden, auf jeden Fall innerhalb der ersten sechs Monate. Da kann ich verlangen, dass das entweder kostenlos repariert bzw. ausgetauscht wird."

(mc)

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