Haft für 16-Jährigen

Nach Missbrauch

(20.06.2022) Ein 16-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen damals erst 13-Jährigen zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Bursche hatte mit ihr Geschlechtsverkehr, obwohl sie völlig betrunken war und unter Drogen stand. Zudem machte er ein Video davon und schickte es anderen Jugendlichen. Ein zweiter 16-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen.

Dazu gekommen war es Anfang Mai 2021, als die beiden Burschen 15 und 14 Jahre alt waren. Sie hatten sich bei dem Mädchen zu Hause getroffen und dort zusammen Alkohol getrunken und Joints geraucht. Danach zog sich der damals 14-Jährige mit der Schülerin - die beiden sollen sich schon davor zueinander hingezogen gefühlt haben - in ein Zimmer zurück. Am Weg dort hin konnte sich die Jugendliche wegen ihrer Trunkenheit nicht einmal mehr auf den Beinen halten, hieß es in der Anklage. Dennoch soll es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Dann verließen die Burschen die Wohnung, doch der Freund kehrte unter einem Vorwand zurück, missbrauchte das wehrlose Mädchen und machte davon ein Video, das später auf seinem Mobiltelefon gefunden wurde. Der Verteidiger des 16-jährigen Freunds erklärte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass sich sein Mandant voll inhaltlich schuldig bekennen werde.

Der Anwalt beantragte danach den Ausschluss der Öffentlichkeit, da der höchstpersönliche Lebensbereich sowohl der Angeklagten als auch des Mädchens betroffen ist. Der Richter schloss daraufhin die Öffentlichkeit aus. Das Urteil fiel am frühen Nachmittag: Während der damals 14-Jährige freigesprochen wurde, muss sein Freund für ein halbes Jahr in Haft. Der Rest wird ihm für eine Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA/CD)

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