Haft für oö. Ortschef

Verurteilt wegen Vergewaltigung

(04.10.2021) Ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister, der bei den Kommunalwahlen am Sonntag der Vorwoche als Ortschef wiedergewählt wurde, ist am Montag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine ehemalige Mitarbeiterin sexuell belästigt, mehrmals vergewaltigt und verleumdet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, ist damit ein Amtsverlust verbunden.

Sein Landtagsmandat hat der Angeklagte im Zuge des seit Jahresbeginn laufenden Verfahrens zurückgelegt und er war bei der Landtagswahl auch nicht mehr aufgestellt worden. Als Ortschef ist er aber weiter im Amt. Ihm wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin in der Zeit von 2014 bis 2016 zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und - als sie ihr Schweigen schließlich brach - verleumdet zu haben. Die Anklage stützt sich u.a. auf ein vom mutmaßlichen Opfer vorgelegtes Taschentuch, auf dem Scheidensekret der Frau und Sperma des Angeklagten nachgewiesen wurden.

Leugnet Affäre

Der Bürgermeister leugnet alle Vorwürfe vehement und ortet eine Intrige. Er will niemals eine Affäre mit der Frau gehabt haben und meint, das Beweisstück müsse manipuliert sein. Er hatte die Mitarbeiterin, nachdem sie Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, wegen Verleumdung angezeigt und eine Unterlassungsklage eingebracht. "Ohne diese Unterlassungsklage würden wir hier nicht sitzen", sagte die Anklagevertreterin im Prozess. Denn die Staatsanwaltschaft stellte letztlich ihre Ermittlungen gegen die Frau ein und erhob gegen den Politiker Anklage.

Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend u.a. der lange Tatzeitraum, die mehrfache Wiederholung und die Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Berufung gegen die Privatbeteiligten-Ansprüche an, die Staatsanwältin ebenfalls Berufung und der Opfervertreter gab keine Erklärung ab. Der Politiker zeigte sich im Gerichtssaal fassungslos und sagte immer wieder: "Ich habe keine einzige dieser Taten begangen."

(apa/makl)

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