Haftbefehl gegen Wendler

Zum Prozess nicht erschienen

(20.07.2021) Diesmal gehts gleich mal um Betrug und nicht um Verschwörungstheorien! Weil der umstrittene deutsche Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Das Gericht Dinslaken erließ heute einen Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler ("Egal") seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht laut einem Sprecher.

Es sei unklar, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, ergänzte er. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.

Probleme mit Urheberrechten

Wendler sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke "Michael Wendler" übertragen worden sein. Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen.

(fd/apa)

Wien lädt ESC-Welt auf ein Kaffeetscherl

70. Song Contest

Mehr Polizei auf Südbahnhofmarkt

Nach Beilattacke in Linz

Inflation steigt auf 3,2 %

Energiepreise als Haupttreiber

007 Suche dauert noch

Wer wird neuer James Bond?

Ansturm auf Medizinstudium

17.000 Anmeldungen für MedAT

Neuer Rettungsversuch für Wal

"Ein schwer kranker Patient"

Treibstoffmangel ab Pfingsten

Energiehandel warnt

Lufthansa: Weiterhin Streik

Österreich-Flüge gestrichen