Haftstrafen für Kinder?

(14.10.2013) Was tun mit kriminellen Kindern? Ein erst 13-jähriger Autoknacker narrt die Polizei in Vorarlberg. Der Bub soll mit Freunden Autos aufgebrochen und sogar gestohlen haben. Doch, weil er noch so jung ist, ist die Polizei machtlos. Um Jungkriminellen den Prozess machen zu können, müsste man die Strafmündigkeit herabsetzen. Experten winken ab. Das wäre der falsche Weg, so Andreas Zembaty vom Bewährungshilfe-Verein „Neustart“:

„Das Gefängnis ist keine Lösung. Gerade bei Kindern und Jugendlichen verschlimmert der Strafvollzug die Probleme. Man muss mit den Strafunmündigen ganz individuell arbeiten. Das Jugendamt hat hier unzählige Möglichkeiten: Unterbringen in Wohnheimen oder Jugend-WGs, Anti-Aggressionstraining und Gruppentherapien. Kinder dürfen nicht hinter Gitter.“

Sollte man das Strafunmündigkeits-Alter herabsetzen?

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