Halloween: Masken erlaubt?
(31.10.2018) Maskieren erlaubt, Streiche verboten! Heute ist Halloween und es stellt sich wieder mal die Frage nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz: Darfst du dich heute im Gesicht gruselig bemalen oder gar eine Gummimaske tragen? Ja, darfst du – denn Halloween gilt als Brauchtum, genau wie Fasching. Maskieren ist also erlaubt.
Anders sieht das allerdings mit ausufernden Halloween-Streichen aus, warnt Leo Josefus von der steirischen Polizei:
“Zum Beispiel das Eier-Werfen auf Häuser, das ist Sachbeschädigung und wird auch so angezeigt. Das hat also mit Brauchtum überhaupt nichts zu tun.“
Was ist heute erlaubt, was ist verboten? Wir verraten es dir...
Halloween: Masken erlaubt 2
Es wird sich wohl niemand aufregen, wenn du heute Konfetti oder ein paar Luftschlangen in der Gegend verteilst. Auch Knallerbsen sollten eigentlich kein Problem sein. Mach dich aber bitte vorher schlau, welche Nachbarn man lieber völlig in Ruhe lässt. Wäre doch blöd und unnötig, wenn man einen richtigen Nachbarschaftskrieg anstiftet.
Es gibt aber auch eine Reihe von "Streichen", die tatsächlich kriminell sind...
Halloween: Masken erlaubt 3
Farbbomben und Eierwerfen auf Hausfassaden? Mach das ja nicht. Das ist Sachbeschädigung. Hände weg auch von Autos. Und auch Vandalen-Akte wie Mülltonnen-Umwerfen und Gartenbeete-Zertrampeln können ein böses Nachspiel haben.
Und nicht zu vergessen: Auch anderen Kids die Süßigkeiten zu klauen, ist verboten!
IN DIESEM SINNE: HAPPY HALLOWEEN!