Halloween-Regeln in Österreich

Wer darf was?

(31.10.2023) Nachdem die Halloween-Nacht letztes Jahr in einigen österreichischen Städten ziemlich ausgeartet ist, machen sich heute viele Eltern große Sorgen um ihre Kinder. Vor allem, wenn es darum geht, wer sich wie lange draußen auf den Straßen rumtreibt. Aber wer darf was und wo liegen die Grenzen?

Ausgehzeiten im Überblick

Fakt ist: Auch in der gruseligen Nacht gilt ganz normal der Jugendschutz! Dieser ist in Österreich jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern variiert je Bundesland. Überall dürfen Jugendliche unter 14 Jahren bis 23 Uhr außer Haus sein. Eine Ausnahme stellt jedoch Oberösterreich da, hier dürfen die Teenies nur bis 22 Uhr ausbleiben. Von 14 bis 16 Jahren liegt die maximale Ausgehzeit bei 1 Uhr / 24 Uhr (OÖ, S) und ab 16 Jahren fällt in jedem Bundesland die Ausgangssperre. Wichtig hierbei: Den Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es immer noch vorbehalten, wie lange sie ihren Kindern erlauben, auszugehen. Die gerichtlichen Regelungen sind ein bloßer Richt- und Maximalwert, der gekürzt, aber nicht überschritten werden darf.

Was zählt als Straftat?

Kleine Halloweenscherze wie Klingelstreiche fallen natürlich an diesem Abend nicht unter „Straftaten“. Große und schwerwiegende Ausschreitungen, wie die im vergangenen Jahr (Linz), sind verboten und werden unmittelbar zur Anzeige gebracht. Beispielsweise ist das Verunstalten von Häusern und Autos oder das Zerstören von Briefkästen und Mülltonnen eindeutig gesetzwidrig. Ebenfalls illegal ist das Bedrohen von Personen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen. Bei Verletzung dieser Vorschriften kann es zu Haftstrafen kommen.

Auch wenn die Kids unter 14 Jahren laut Gesetz noch nicht strafmündig sind, kann es dennoch zu schweren Konsequenzen bei Nichteinhaltung kommen: Beispielsweise wird die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen, wie z.B. die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft. Außerdem können jene, die durch die Streiche der Kinder geschädigt wurden, eine zivilrechtliche Klage anzustreben. Ab 14 Jahren sind die Jugendlichen dann strafmündig und können sehr wohl für den Schaden aufkommen.

Randalierer in Linz

Der Aufstand in Linz letztes Jahr zu Halloween hatte 9 Gerichtsverfahren mit 24 Angeklagten zur Folge. Der Aufstand wurde unter schwerer gemeinschaftlicher Gewalt eingestuft. Einzelne Angeklagte mussten sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Grund dafür: Sie warfen Böller gegen Polizisten. Die höchste Strafe fasste ein 19-jähriger Spanier aus, er bekam für 21 Monate teilbedingte Haft.

Verkleiden vs. Vermummen

Oftmals kommen Verwirrungen auf und das Verkleiden wird mit dem verbotenen Vermummen gleichgesetzt. Da täuscht man sich aber. Kurz zur Aufklärung: Ja, in Österreich herrscht das Vermummungsverbot - Maskierungen im Rahmen von Halloween sind aber laut den Kriminalisten nicht verboten, da dies „unter Traditionspflege bzw. Brauchtumsveranstaltung“ fällt.

(CR)

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