Harter Lockdown

Alle Spielregeln

(17.11.2020) Seit heute ist er also wieder da, der harte Lockdown. Das bedeutet eine deutliche Verschärfung des bisherigen “Lockdown Light”, den wir in den letzten Wochen gehabt haben. Bevor wir uns alle Eckpunkte im Überblick anschauen, die mit Mitternacht in Kraft getreten sind, sei noch eine gute Nachricht dahingestellt: Der gesamte Lebensmittelhandel bleibt auch in den nächsten zweieinhalb Wochen offen. Damit wird vom Handel sichergestellt, dass Du das Notwendigste, also die “Grundgüter des täglichen Lebens” auch weiterhin garantiert bekommen wirst. Hamsterkäufe sind also alles andere als notwendig.

Was ist ab heute erlaubt?

Es gilt seit Mitternacht eine ganztägige Ausgangsbeschränkung. Vielleicht erinnerst du dich noch an die “Lockdown-Pressekonferenz” von Bundeskanzler Sebastian Kurz vom vergangenen Samstagnachmittag. Darin hat er uns eines nahegelegt: “Treffen Sie niemanden!”. Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts zu pflegen ist also nur noch untern ganz strengen Einschränkungen möglich: Ab heute darf nur mehr ein “Einzelner” eines Haushaltes Mitglieder eines (!) anderen Haushaltes treffen oder besuchen, bei diesen muss es sich um “engste Familienangehörige” oder “wichtige Bezugspersonen” handeln.

Zu den engsten Angehörigen zählen die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehört, hängt vom Einzelfall ab. Erlaubt ist auch der Kontakt zu den Großeltern, sofern es sich bei diesen um enge Bezugspersonen handelt. Familienfeiern oder vergleichbare gesellschaftliche Zusammenkünfte sind nicht zulässig.

Weiters gilt: “Schau auf dich, schau auf mich!”

Maske tragen, regelmäßiges Lüften von Räumen und Hände regelmäßig waschen bleibt weiterhin aufrecht wie die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.

Was ist ab heute anders:

Der Supermarkt, den du bisher besucht hast, bleibt zwar offen,du wirst aber möglicherweise nicht alles bekommen. Supermärkte dürfen nämlich seit heute nur mehr Produkte wie Lebensmittel, Drogerieprodukte oder Tierfutter anbieten, darüber hinausgehende Waren dürfen dort nicht verkauft werden. Verkauft werden dürfen also nur solche Waren, die dem “typischen Warensortiment” entsprechen.

Darüber hinaus bleibt auch der Gesundheitsbereich offen. Anders sieht es bei den übrigen Geschäfte aus. Ein Großteil dieser bleiben seit heute Mitternacht geschlossen. Ausnahmen sind hier: der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, Post, Trafiken, Abfallentsorger, Fahrrad- und KFZ-Werkstätten oder Handyshops. Hier bleiben die Öffnungszeiten auf 6 bis 19 Uhr limitiert. Verboten hingegen sind alle “körpernahen Dienstleistungen” wie Friseure, Kosmetiker, Piercing- und Tattoo-Studios. Auch Masseure (außer medizinische Heilmasseure) dürfen nicht mehr besucht werden. Andere persönliche Dienstleister wie etwa Änderungsschneidereien oder Putzereien dürfen offen halten.

Gastronomie, Pickup & Lieferservice:

Wie im Lockdown-Light bleibt auch in den nächsten zweieinhalb Wochen die komplette Gastro geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken sind im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr erlaubt. Lieferservices bleiben ohne Zeitbeschränkung erlaubt. Während von der Schließung auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen sind, bleiben Kantinen, Hotelrestaurants (für Hotelgäste) und Speisewägen geöffnet.

Bleiben die Schulen offen?

Grundsätzlich ja. Die Schulen werden aber ins "Distance Learning" umgestellt. Nach den Oberstufen, die bereits seit 3. November im Fernunterricht betrieben werden, betrifft dies nun auch den gesamten Pflichtschulbereich. Für Betreuungszwecke bleiben die Tore der Pflichtschulen aber geöffnet - und es wird auch Lernbegleitung angeboten. Diese kann (auch stundenweise) von allen Schülern in Anspruch genommen werden, auch von Kindern, deren Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. In den Kindergärten gibt es keine Einschränkungen. Aufgehoben wird allerdings die Kindergartenpflicht für das letzte Kindergartenjahr.

Sport

Auch Sportler haben es zurzeit nicht so einfach. Während die Fitnessstudios ja bereits seit dem Lockdown-Light zu sind, werden nun auch sämtliche Sportanlagen für Amateure gesperrt. Das betrifft nun auch Sportarten ohne Körpersport wie etwa Eislaufplätze oder Leichtathletik-Anlagen. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport ohne Körperkontakt im Freien bleibt erlaubt. So ist es nicht nur möglich, laufen zu gehen bzw. Fahrrad zu fahren, sondern auch ausdrücklich erwünscht. Jedoch nur, laut Verordnung, als einzelne Person. Der Profi-Sport bleibt erlaubt.

Und wie wird das alles kontrolliert?

Solltest du von der Polizei kontrolliert werden, ist es ein guter Rat, den Beamten glaubhaft zu machen, dass du aus einem bestimmten Grund die Wohnung verlassen hast. Ob es Strafen gibt, werden wohl die nächsten Wochen zeigen. Die Rechtsanwaltskammer jedenfalls appellierte an die Behörden, auf Strafen zu verzichten und stattdessen auf Ermahnung zu setzen.

(jf/APA)

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