Strafe für Hass-Postings möglich
(30.04.2014) Wer im Internet ohne Rücksicht auf Verluste Beschimpfungen und Beleidigungen postet, kann ein böses Erwachen erleben! Das sagen jetzt Experten nach dem Shitstorm gegen ATV It-Girl Tara. Gerade bei einem Medium wie Facebook können sich die sogenannten Hater aber nicht verstecken - denn viele posten die kopflosen Beschimpfungen ja unter ihrem echten Namen.
Betroffene wie Tara brauchen den Shitstorm also nicht kampflos hinnehmen, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Die Betroffene hat die Möglichkeit, Unterlassungen zu verlangen. Es geht soweit, dass diese Vorwürfe einen strafbaren Charakter haben. Dann ist die Möglichkeit, dass eine Anzeige erhoben wird: Von übler Nachrede angefangen bis zur Verleumdung, wenn man ihr auch strafbare Handlungen vorwirft."