Helmpflicht für E-Scooter!

Scharfes Gesetz in Italien

(28.06.2023) Nach mehreren tödlichen Unfällen will man in Italien strengere Regeln für E-Scootern einführen. So hat der Ministerrat in Rom am Dienstagabend einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Laut den neuen vom Kabinett beschlossenen Vorschriften müssen Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern einen Helm tragen und eine Versicherung abschließen, für E-Scooter wird ein Nummernschild vorgeschrieben. Die Maßnahmen müssen noch vom Parlament gebilligt werden.

Verboten wird künftig, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. "Wir müssen ein bisschen Ordnung schaffen. Das ungeregelte Abstellen von E-Rollern auf Bürgersteigen in Großstädten wie Mailand und Rom ist zu einem wahren Problem geworden", sagte Verkehrsminister Matteo Salvini nach der Vorstellung der neuen Gesetze.

Wie in vielen anderen europäischen Ländern hat die Nutzung von E-Scootern in Italien in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Verleihfirmen überschwemmen die großen Städte mit E-Rollern, die bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen beliebt sind. Die Polizei berichtet jedoch von zahllosen Unfällen, wobei allein in Rom in den letzten zwei Jahren sechs Menschen beim Rollerfahren ums Leben kamen. Auch für Fußgänger sind die E-Roller ein Problem, da es keine Vorschriften gibt, wo sie abgestellt werden sollen.

Die italienische Regierung verschärft auch den Kampf gegen Alkohol und Drogen am Steuer. Keine Toleranz für unter Drogeneinfluss stehende oder betrunkene Fahrer, mit besonderem Augenmerk auf Wiederholungstäter, lautet das Mantra der Regierung Meloni. Wer bereits wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt wurde, für den gilt dann die 0,0-Promille-Regelung. Dafür muss das Fahrzeug mit einem sogenannten "Alcolock"-System ausgestattet werden, das ein Fahren verhindert, wenn der Alkoholtest über Null anzeigt. Wird jemand dennoch ein weiteres Mal mit Alkohol am Steuer angehalten, wird der Führerschein bis zu 30 Jahre entzogen.

Gleiches gilt auch für Drogenlenker. Beim ersten positiven Schnelltest ist der Führerschein für 20 Tage weg, beim zweiten Mal beträgt das Fahrverbot mindestens drei Jahre. Ein Minderjähriger, der ohne Führerschein und betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann den Führerschein erst mit 24 Jahren erwerben.

Für diejenigen, die während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzen, wird ein kurzer Führerscheinentzug eingeführt: von sieben bis 15 Tagen, wenn sie weniger als 20 Punkte auf ihrem Führerschein haben. Führerschein-Neulinge dürfen sich erst nach drei Jahren nach Erwerb des Führerscheins hinter das Steuer von großen Autos setzen.

(MK/APA)

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