Heute Urteil im Fall Leonie!

Gegen Abend erwartet

(02.12.2022) Der Prozess gegen drei junge Männer, die sich im Zusammenhang mit dem Tod einer 13-Jährigen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten müssen, ist am Freitag in die Endphase gegangen. Zunächst hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers, danach werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Mit einem Urteil wird am Abend gerechnet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in Wien-Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen haben. Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige infolge von Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Jeder der drei Angeklagten würde die Tatbeteiligung in Abrede stellen, meinte die Staatsanwältin. Jeder habe Angst vor den Konsequenzen und "würde sich vom sinkenden Schiff retten", so die Anklägerin. So wie sie die gemeinschaftliche Tat begangen haben, würden sie versuchen, diese gemeinschaftlich zu vertuschen. "Widersprüche hat es in dem Verfahren zahlreiche gegeben", sagte die Staatsanwältin. "Ich war fassungslos, was die Angeklagten von sich gegeben haben", meinte sie. "Von ehrlich gemeinter Reue fehlt jede Spur."

Jeder der Beschuldigten gab an, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt zu haben, alle hätten danach geschlafen und dann hätten alle vorbildlich Erste Hilfe geleistet, so die Staatsanwältin. "So kann es nicht gewesen sein, weil sonst würden wir hier nicht sitzen."

Die Ankläger gehen von folgendem Tatablauf aus: Die Gruppe war mit der 13-Jährigen in die Wohnung gegangen, dort wurden Drogen konsumiert und gechillt. Um 2.00 Uhr hatte das Mädchen noch telefonischen Kontakt mit einem Freund, da klang sie noch nicht beeinträchtigt. Danach soll der Drittangeklagte, der angab, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, das Mädchen bedrängt haben. Da haben laut Staatsanwältin die drei begonnen, den Tatplan umzusetzen und mischten ihr das Ecstasy in ein Getränk. Es waren mindestens sechs Tabletten mit dem Wirkstoff MDA, aber wahrscheinlich waren es mehr. Laut toxikologischem Gutachten habe das Mädchen die dreifach letale Dosis im Körper.

Dann vergingen sich laut Anklage alle drei an ihr. Gegen 4.57 Uhr entstanden Videos, die prozessgegenständlich waren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Geschworenen vorgespielt wurden. Das sei der Todeskampf des Mädchens zu sehen. "Das sind Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt", sagte die Staatsanwältin. Als sich der Zustand der 13-Jährigen verschlechterte, gaben sie ihr noch trinken und duschten sie ab. Doch das nutzte alles nichts mehr. Um Tat zu verschleiern, brauchten sie das Mädchen raus und lehnten sie an einen Baum. Um 6.56 Uhr erst riefen sie Rettung, da ist das Mädchen bereits tot.

"Keine Strafe" könne die 13-Jährige ihrer Familie zurückbringen. Aber die Höchststrafe wäre aufgrund der vielen Erschwerungsgründen und der fehlenden Milderungsgründen mehr als gerechtfertigt, meinte die Anklägerin. Auch sei der Mordvorsatz für die Staatsanwältin erfüllt, spätestens seit der Toxikologe sein Gutachten vorgetragen hat. Zudem hat der Erstangeklagte seinen Drogenkunden stets erklärte, nicht mehr als ein Viertel Ecstasy zu konsumieren.

Am späten Vormittag begannen die Verteidiger mit ihren Plädoyers. Danach gehen die Geschworenen in Beratung. Sie müssen entscheiden, ob es sich bei dem Delikt um Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch oder um Mord bzw. Mord durch Unterlassung gehandelt hat. Im Falle eines dahin gehenden Schuldspruches muss der älteste Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt erwachsen war, mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang rechnen. Bei den beiden anderen geht es bei einer Verurteilung um bis zu 20 Jahre Haft.

(MK/APA)

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