Hitze: Auto als Todesfalle!
Tiere und Kinder befreien!
(23.06.2025) Mit dem Einzug der ersten Hitzewelle des Jahres mahnt der ARBÖ eindringlich zur Vorsicht: Autos können sich innerhalb weniger Minuten zu lebensgefährlichen Hitzefallen entwickeln. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, chronisch Kranke und Tiere – sie dürfen niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch nicht für „nur zwei Minuten“.
Auto wird zur Todesfalle
Schon bei 25 Grad Außentemperatur kann es im Auto rasch über 35 Grad heiß werden. Bei mehr als 30 Grad draußen sind im Innenraum 50 Grad und mehr keine Seltenheit. Entscheidend: Ein offenes Fenster oder eine vorüberziehende Wolke reichen nicht aus, um das Fahrzeuginnere ausreichend zu kühlen. Sobald die Sonne wieder durchbricht, kann die Temperatur schnell lebensgefährlich ansteigen.
Hilfe leisten – im Notfall sogar mit Gewalt
Immer wieder ist es dem schnellen Einschreiten aufmerksamer Passanten zu verdanken, dass Betroffene aus überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Dabei ist klar: Hilfe zu leisten, ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht handelt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
„Wenn Lebensgefahr besteht, darf die Fensterscheibe eines Autos eingeschlagen werden – ohne juristische Konsequenzen, solange der entschuldigende Notstand vorliegt“, erklärt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
So reagierst du im Notfall richtig:
🔹 Lage beurteilen: Versuche zunächst, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen – z. B. durch einen Aufruf im Supermarkt.
🔹 Behörden verständigen: Ist niemand auffindbar, sofort Polizei und Feuerwehr alarmieren.
🔹 Sofort eingreifen bei Lebensgefahr: Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, darf die Fensterscheibe eingeschlagen werden – dabei sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden.
🔹 Rettung verständigen: Nach der Befreiung muss unverzüglich professionelle medizinische Hilfe gerufen werden.
Rechtliche Konsequenzen für Verantwortliche
Wer ein Kind oder Tier im heißen Auto zurücklässt, riskiert nicht nur das Leben des Schutzbefohlenen, sondern auch rechtliche Folgen. Eltern und Tierhalter können haftbar gemacht werden – zusätzlich müssen sie die Kosten der Rettungsmaßnahmen übernehmen.
🛑 Fazit: Auch wenige Minuten im überhitzten Auto können tödlich enden. Der Appell des ARBÖ ist klar: Kinder und Tiere gehören bei Sommerhitze niemals allein ins Auto.
(fd)