Hol dir den Reparaturbonus!
Ab Montag ist es soweit!
(21.09.2023) Gute Nachrichten für alle, die alte Elektrogeräte zu Hause haben und ihnen neues Leben einhauchen möchten! Ab Montag kannst du wieder den Reparaturbonus in Anspruch nehmen. Erinnerst du dich? Im Sommer wurde er wegen einiger Betrugsfälle pausiert, aber jetzt ist er wieder da und bereit, deinen Geräten eine zweite Chance zu geben.
70 Millionen Euro
Bisher wurden beeindruckende 70 Millionen Euro für die Reparatur von Dingen wie Smartphones, Waschmaschinen und Staubsaugern ausgegeben. Und ratet mal: Es sind noch immer 60 Millionen Euro im Topf bis 2026! Aber Achtung: Die Anzahl der Partnerbetriebe, bei denen ihr den Bonus einlösen könnt, hat sich verringert. Jetzt sind es nur noch rund 2000 Firmen.
So sicherst du dir den Reparaturbonus: Alles, was du wissen musst
Ab Montag kannst du den Reparaturbonus wieder beantragen! Wie das geht? Ganz einfach:
- Website besuchen: Gehe auf die Website reparaturbonus.at, die ab Montag aktiv sein wird.
- Daten eintragen: Hier musst du einige Informationen hinterlegen. Neu dabei: Deine Kontoverbindung wird jetzt auch benötigt.
- QR-Code herunterladen: Nachdem du alle Daten eingegeben hast, kannst du einen QR-Code herunterladen.
- QR-Code bei der Reparatur vorzeigen: Wenn du ein Gerät reparieren lässt, zeige einfach den QR-Code. Der Reparaturdienst kümmert sich um den Rest, wie z.B. die Einreichung.
- Ein Bon pro Auftrag: Du kannst jeweils nur einen Bon pro Reparaturauftrag nutzen. Aber keine Sorge, nachdem du einen Bon eingelöst hast, kannst du einfach einen neuen beantragen.
Wer kann den Bonus nutzen? Die Voraussetzungen sind unverändert. Den Bonus können alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich in Anspruch nehmen.
Welche Reparaturen werden gefördert? Es werden Reparaturen von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. Das sind Geräte, die mit einem Netzkabel, einer Batterie, einem Akku oder Solarmodulen betrieben werden. Dazu gehören beispielsweise Wasserkocher, Fernseher, Smartphones oder Eiskästen. Aber auch für E-Bikes (insbesondere die Akkus) kann ein Bonus beantragt werden. Wichtig zu wissen: Der defekte Gegenstand muss nicht unbedingt elektrisch sein. Ein kaputtes Rad eines Staubsaugers zählt beispielsweise auch dazu.
Die größte Änderung: Jetzt musst du den Betrag für die Reparatur vorstrecken. Es werden weiterhin 50 Prozent des Bruttobetrags für die Reparatur erstattet, wobei maximal 200 Euro möglich sind und für Kostenvoranschläge höchstens 30 Euro. Der Bonus wird bei der Bezahlung eingelöst, aber er wird nicht direkt von der Rechnung abgezogen. Stattdessen wird er erst später, vom Klimaministerium zurücküberwiesen. Dieser Prozess kann vier bis sechs Wochen dauern. Das bedeutet, dass du den vollen Betrag zuerst selbst zahlen musst.
Warum diese Änderungen? Das Klimaministerium möchte Betrug verhindern. In der Vergangenheit gab es leider einige, die falsche Rechnungen für nicht durchgeführte Reparaturen ausgestellt haben. Sie haben dann beispielsweise Gelder "unter der Hand" zurückgegeben, während sie vom Staat den vollen Reparaturbonus von bis zu 200 Euro kassierten. Das hat zu einem geschätzten Verlust von bis zu fünf Millionen Euro geführt. Mit den neuen Regeln soll solchen Betrügereien ein Riegel vorgeschoben werden.
(fd)