Humanere Tiertransporte

Mückstein schärft Erlass nach

(14.07.2021) Rund ein Jahr nach dem Tiertransport-Gipfel seines Vorgängers Rudolf Anschober hat nun Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne) in einem Erlass an die Landeshauptleute die Vorgehensweise bei Langstreckentransporten von "Lebendtieren" unter heißen Wetterbedingungen nachgeschärft. "Für Lebendtiertransporte muss die Regel gelten: so wenig wie möglich, so kurz wie möglich und so gut wie möglich", hielt Mückstein am Mittwoch per Aussendung fest.

Hohe Temperaturen unmenschlich auch für Tiere

Hintergrund der neuen Regelung sind die hohen Sommertemperaturen, die in Europa in vergangenen Jahren registriert wurden. Diese führten laut Mückstein dazu, "dass bisher gesetzte Maßnahmen wie die Vergrößerung des Platzangebots bei Hitze allein jedoch selten ausreichten, um ernsthaftes Leiden der Tiere zu verhindern. Daher haben wir hier nachgeschärft." Der Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sieht deshalb nun vor, dass ab einer zu erwartenden Tageshöchsttemperatur von 30 Grad Celsius und darüber der Organisator des Langstreckentransporten dazu verpflichtet ist, die Verladung der Tiere in den kühleren Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr durchzuführen. Zudem ist sicherzustellen, dass der Transport bei einer Außentemperatur von unter 30 Grad durchgeführt wird.

ZAMG mit neuem Portal

Damit eine einheitliche Beurteilung der Fahrtenbücher möglich ist, soll die Wettervorhersage mit einem im Auftrag des Ministeriums neu dafür geschaffenen Portal der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) erfolgen. Hier werden die Tageshöchsttemperaturen entlang der vom Exporteur vorgegebenen Routen prognostiziert. Die Routen werden auf einer OpenStreetMap-Karte dargestellt und je nach unterschiedlichen Klimagebieten in fünf bis zehn Abschnitte unterteilt - samt den jeweiligen Prognosen. Die kritischen Außentemperaturen von über 30 Grad werden farblich hervorgehoben. Mit dieser einheitliche Wettervorhersage wird bisherige Praxis unterbunden, sich unterschiedlicher Wetterportalen zu bedienen.

Exporte in Drittstaaten verschärft

Beim Verladen von Exporten von Wiederkäuern nach Südosteuropa muss im Rahmen der Prüfung von Fahrtenbüchern die Hitzesituation am Grenzübergang zwischen Bulgarien und der Türkei berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Exporte in andere Drittstaaten verschärft: "Wird festgestellt, dass entlang der geplanten Route laut Wetterprognose an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen Tageshöchsttemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind, so sind diese Fahrtenbücher nicht zu bestätigen und der Transport nicht zu genehmigen", heißt es in der neuen Verordnung.

(fd/apa)

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