Hund tot: Paar will 16.000 €

OGH schmettert Klage ab

(05.02.2021) “Ein Tier ist kein Kind“ – mit dieser Feststellung hat jetzt der Oberste Gerichtshof die Schmerzensgeldforderung eines Pärchens aus Linz abgelehnt. Der Hund des jungen Paars ist bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Der Verlust des Vierbeiners hat das Paar so stark getroffen, dass sie 16.000 Euro Trauerschmerzensgeld vom Unfallverursacher gefordert haben.

Christoph Gantner von der Oberösterreich Krone:
“Der Oberste Gerichtshof hat das abgelehnt. Eben mit der Begründung, dass ein Tier kein Kind ist. Der Anwalt des Paares hat sogar von der Klage abgeraten. Aber die beiden haben es dennoch vehement versucht. Die gesamten Verfahrens- und Gerichtskosten für das Paar belaufen sich auf rund 10.000 Euro.“

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(mc)

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