I: Megastrafen für Müllsünder

Bis zu 18.000 € oder Haft

(11.08.2025) Wer in Italien Müll aus einem Auto wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bußgelder von bis zu 18.000 Euro sind vorgesehen - in Naturschutzgebieten droht in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe, sieht eine Neuregelung vor, die diese Woche in Kraft tritt. Videoüberwachungskameras können Autofahrer erwischen, die Müll wegwerfen, ohne dass sie angehalten werden müssen. Haftstrafe, Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten und Fahrzeugbeschlagnahmung drohen bei Verstößen.

Ein Foto des Kennzeichens reicht aus, um die Datenbank der Zulassungsstelle abzufragen und den Eigentümer zu ermitteln. Die Strafe wird, im Gegensatz zur Vergangenheit, auch ohne Anhalten des Fahrzeugs verhängt. Wenn man ein Taschentuch oder eine Zigarettenkippe auf der Straße entsorgt, beträgt die Strafe bis zu 1.188 Euro. Wer eine Getränkedose, eine Glasflasche, oder einen Müllsack aus dem Autofenster wirft, der wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Fall ist mit einer Geldstrafe von 1.500 bis 18.000 Euro zu rechnen.

Müllentsorgung in Naturschutzgebieten kommt teuer zu stehen

Wenn Müll in der Nähe von Flüssen, in Naturschutzgebieten oder bereits verschmutzten Zonen entsorgt wird und dies eine konkrete Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, ist eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren vorgesehen. In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren.

Wird das Wegwerfen oder illegale Entsorgen mit einem Fahrzeug eines privaten Unternehmens durchgeführt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Diese Maßnahme betrifft auch diejenigen, die Autos oder Lieferwagen nutzen, um Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder in Naturschutzgebieten zu entsorgen. Bei gefährlichen Abfällen reicht die Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren, die sich im verschärften Fall von eineinhalb bis zu sechs Jahren erstrecken kann. Wird der Gesetzesverstoß mit einem Firmenfahrzeug von einem Angestellten begangen, haftet der Inhaber wegen unterlassener Aufsicht - mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten.

(apa/mc)

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