Im Krankenstand erreichbar sein?

(18.02.2014) Arbeiten im Krankenstand? Riesenaufregung herrscht um ein OGH-Urteil. Demnach müssen auch kranke Mitarbeiter in dringenden Fällen erreichbar sein. Und zwar dann, wenn der Firma ein wirtschaftlicher Schaden droht oder die nötigen Infos nicht anders beschafft werden können. Anlassfall ist eine ehemalige Anwaltssekretärin, die trotz Burn-Outs zu einem Termin in der Kanzlei erscheinen hätte sollen. Die Kontaktaufnahme seitens des Arbeitgebers sei in diesem Fall in Ordnung gewesen, urteilt das Gericht. Arbeitsrechtler sind geschockt.

AK-Rechtsexperte Wolfgang Nagelschmied:

“Dieses Urteil macht mich richtig zornig. Ich befürchte, dass das viele Arbeitgeber missbrauchen könnten. Denn im Grunde wird hier ja vermittelt, dass es völlig in Ordnung ist, kranke Mitarbeiter zu schikanieren.“

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