Immunität aufgehoben

von Nationalratspräsident Sobotka

(16.12.2023) Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist am Freitagabend vom Nationalrat "ausgeliefert" worden. Die Abgeordneten stimmten dem Ersuchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gegen Sobotka zu ermitteln zu können, am Ende der Plenarsitzung des Nationalrats einstimmig zu.

Festgestellt wurde, dass zwischen der vorgeworfenen Handlung und der politischen Tätigkeit kein Zusammenhang bestehe. Damit ist der Weg frei für eine strafrechtliche Verfolgung des Nationalratspräsidenten. Zuvor hatte bereits in der Früh der Immunitätsausschuss einstimmig Grünes Licht für die Aufhebung der Immunität Sobotkas gegeben.

Befremdlich fanden es FPÖ und SPÖ in der Debatte vor der Abstimmung, dass Sobotka selbst den Vorsitz der Debatte über die Aufhebung seiner Immunität führte. Auch die mitregierenden Grünen zeigte sich darüber irritiert: "Das Szenario wirkt, als müsste man in dieser Republik tatsächlich etwas zurechtrücken", sagte die Mandatarin Agnes Sirkka Prammer. Die Geschichte werde über die Amtsführung beurteilen.

Die Kritik ließ Sobotka nicht auf sich sitzen. "Der Präsident führt den Vorsitz in Nationalratssitzungen grundsätzlich immer im Einvernehmen mit der Zweiten Präsidentin und dem Dritten Präsidenten", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Wie in jeder letzten Nationalratssitzung eines Kalenderjahres wechsle er sich in der Vorsitzführung auch dieses Jahr im Einvernehmen mit der Zweiten Präsidentin am Ende der Sitzung ab, um seine Abschluss- und Dankesworte an die Abgeordneten und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu richten, so der Sprecher Sobotkas.

Die NEOS warfen Sobotka in der Sitzung einmal mehr vor, dem Amt schweren Schaden zuzufügen und forderten seinen Rücktritt. Die SPÖ appelliert dagegen diesmal an die ÖVP "endlich die nötigen Konsequenzen" zu ziehen. Die FPÖ appellierte an den Nationalratspräsidenten, wenigstens seinen Hut zu nehmen, falls Anklage gegen ihn erhoben werde.

In der Sache geht es um eine Steuer-Causa, in der der frühere Generalsekretär des Finanzministeriums Thomas Schmid belastenden Schriftverkehr vorgelegt haben soll. Laut Schmids Darstellung soll Sobotka bei einer steuerlichen Prüfung der (mittlerweile aufgelösten) Erwin-Pröll-Stiftung bei ihm interveniert haben. Der Nationalratspräsident bestreitet das.

Mitglieder des Nationalrat, der Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Damit bleiben Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger unzulässig, solange keine Auslieferung durch das jeweilige Parlament erfolgt ist.

(mt/apa)

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