Impfpflicht hängt an Vakzin-Wirksamkeit

für Edtstadler

(26.12.2021) Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betont, dass es nur zu einer Impfpflicht kommen kann, wenn die Vakzine entsprechende Wirksamkeit besitzen. Nach gegenwärtigem Wissensstand sei das auch bei der Omikron-Variante der Fall. Greife die Impfung aber nicht, werde man das Vorhaben überdenken müssen, sagt Edtstadler im APA-Interview. Den Inhalten der Corona-Demos steht die Ministerin ablehnend gegenüber, das Demonstrationsrecht hält sie aber hoch.

Dass es während der Pandemie zu Grundrechtseingriffen gekommen ist, hält die Verfassungsministerin für notwendig. Denn der Staat habe die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Einen maximalen Zeitraum für solche Einschnitte sieht sie nicht: "Solange wir sehen, dass das Gesundheitssystem tatsächlich gefährdet ist, wird es immer wieder notwendig sein, Maßnahmen zu setzen."

In diesem Kontext argumentiert Edtstadler auch die Impfpflicht, die ab Februar wirksam sein soll. Die Entscheidung dafür sei "schmerzhaft" gewesen, doch denke sie, dass diese dazu führen könne, dass man nicht mehr von Lockdown zu Lockdown gehen müsse. Hier sei die Impfpflicht der geringere Eingriff in die Grundrechte.

Rechtlich ist aus Sicht der Ministerin die Impfpflicht umsetzbar, solange das Ziel der Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme damit erreicht werden kann. Das Mittel dafür sei "nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand" die Impfung, auch was Omikron betreffe, betont Edtstadler, jedoch nicht ohne anzumerken: "Selbstverständlich werden wir permanent und auch nach Inkrafttreten anschauen müssen, ist die Impfung wirksam und kann sie auch schützen."

Sie wolle als Verfassungsministerin ein Gesetz, das auch der Verfassung entspricht: "Das ist nur der Fall, wenn die Impfung wirksam ist. Wenn sie nicht greifen sollte, muss man das natürlich überdenken." Allerdings verweist Edtstadler darauf, dass es ja auch die Möglichkeit einer Anpassung der Impfstoffe gebe.

Die Impfpflicht hat ja die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen befeuert. Edtstadler zeigt Verständnis für die Betroffenheit etwa von Gesundheitseinrichtungen, Medien oder Einzelpersonen, die neuerdings Bedrohungen ausgesetzt sind. Dennoch betont sie: "Ich mahne davor, allgemein zu sagen, man könnte die Demonstrationsfreiheit einschränken." Zudem gebe es auch die rechtliche Möglichkeit, Spontan-Demonstrationen abzuhalten: "In der Demokratie muss das möglich sein."

(mt/apa)

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