Impfpflicht im BR beschlossen

Rechtsstreitigkeiten möglich

(03.02.2022) (update 21:06) Die allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren hat Donnerstagabend die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die entsprechende Vorlage des Nationalrats wurde im Bundesrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, NEOS und dem Großteil der SPÖ abgesegnet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, sind nun noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Kundmachung erforderlich, dies wird in den nächsten Tagen erwartet.

Wer hat wie abgestimmt?

Im Bundesrat nicht zur Gänze zugestimmt hat - wie schon im Nationalrat - die SPÖ. Während im Plenum des Nationalrates nur Sozialsprecher Josef Muchitsch nicht mitgegangen ist, lehnten in der Länderkammer zwei der 19 roten Mandatare die Vorlage ab, darunter immerhin der Salzburger Landesvorsitzende David Egger. Zwei weitere rote Bundesräte waren krankheitsbedingt bzw. wegen Corona-Quarantäne entschuldigt. Der einzige NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky stimmte für das Vorhaben.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen

Aus der Präsidentschaftskanzlei heißt es, Bundespräsident Alexander Van der Bellen werde das Gesetz sorgfältig auf das verfassungsmäßige Zustandekommen prüfen. Wann die Unterzeichnung (samt Gegenzeichnung durch den Kanzler) und die anschließende Kundmachung dann abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Allgemein erwartet wird, dass das Gesetz in den nächsten Tagen in Kraft treten kann.

Details zur Impfpflicht

Die Impfpflicht soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen geht im einfachen Verfahren bis zu 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bis 3.600 Euro, es wird jedoch erst ab Mitte März kontrolliert.

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten befürchtet

Soziale Träger wie Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz haben an Donnerstag im Vorfeld des Bundesrats-Beschlusses Bedenken hinsichtlich des Gesetzes geäußert. Das Impfpflichtgesetz bringe für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in ganz Österreich "große Rechtsunsicherheit" mit sich, erklärte der vor kurzem gegründete Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW). Denn die Regelungen einer allgemeinen Impfpflicht und einer 3G-Regel am Arbeitsplatz würden einander widersprechen und Konfliktpotenzial bergen, "das jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könnte".

(fd/apa)

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