Ins Gesicht gefurzt: Anklage

(24.10.2016) Der extrem ekelhafte Fall eines Gesichtsfurzes beschäftigt derzeit ein Gericht in Großbritannien. Ein 22-Jähriger muss sich verantworten, er soll einem Jungen seinen Hintern aufs Gesicht gedrückt und einen fahren haben lassen. Die Begründung: Der mutmaßliche Täter wollte laut eigener Aussage angeblich einfach ekelhaft sein.

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Aktion sogar ein “grausames und schikanierendes Verhalten“. In Österreich würde sich der mutmaßliche “Gesichtsfurzer“ wegen Nötigung verantworten müssen.

Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Diesen Tatbestand des grausamen Verhaltens gibt es bei uns in dieser Form nicht. Aber auf Nötigung steht auch bis zu ein Jahr Haft.“

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