Intimbilder von 12-Jähriger

49-Jähriger bedingt verurteilt

(07.12.2021) Ein 49-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der geständige Angeklagte hatte eingeräumt, mit einer Zwölfjährigen Kontakt über Snapchat gehabt zu haben und sie sowohl zum Schicken von Intimbildern als auch zu einem gemeinsamen Treffen aufgefordert zu haben. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Nur einmalige Aktion"

Was seine Motivation gewesen sei, wollte Richter Gernot Kugi vom Angeklagten wissen. "Keine, es war eine einmalige Situation. Ich bin da bei Snapchat reingekommen und habe angefangen mit ihr zu schreiben. Sonst habe ich mit niemandem geschrieben." Außerdem habe er gedacht, dass die Betroffene älter sei. "Bis die Mutter angerufen hat und gesagt hat, dass es sich um ihre zwölfjährige Tochter handelt", entgegnete Kugi, der zudem aufgrund der mehrmaligen Nachrichten die "einmalige Situation" in Frage stellte.

Kein persönlicher Kontakt

Einen persönlichen Kontakt hat es jedoch nicht gegeben. Der Richter hielt fest, dass das Mädchen auch mit anderen Erwachsenen geschrieben habe. "Nur Sexchats mit Minderjährigen und sich dann treffen wollen, das darf man als Erwachsener nicht." Laut dem Verteidiger habe die Einvernahme durch die Polizei und vor allem auch das Ansehen der kontradiktorischen Einvernahme der Betroffenen bei dem Angeklagten eine starke generalpräventive Wirkung gehabt. An einer Stelle sagte der Mann auch kleinlaut zu Kugi: "Ich habe es begriffen, Herr Richter."

Bislang unbescholten

Wegen seines Geständnisses und seiner Unbescholtenheit wurde der Angeklagte zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Probezeit verurteilt. Dazu kommen 240 Tagessätze zu je 15 Euro, sein Handy wird vernichtet. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Marie-Christine Lexer-Schwab gab keine Erklärung ab.

(fd/apa)

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