IS Mitglied enthaftet

U-Haft-Dauer überschritten

(12.05.2021) Ein mutmaßliches Mitglied der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS), der sich im Jahr 2012 in Syrien an Kampfhandlungen beteiligt und dabei auch Hinrichtungen vorgenommen haben soll, befindet sich auf freiem Fuß, obwohl gegen ihn eine Anklage der Staatsanwaltschaft Graz wegen terroristischer Straftaten - darunter Mord - vorliegt. Das hat die "Kronen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) aufgedeckt.

Enthaftet

Enthaftet wurde Tulpal I. (32), weil die zulässige Maximaldauer der U-Haft überschritten war. Diese darf laut Strafprozessordnung (StPO) bis zum Beginn der Hauptverhandlung zwei Jahre nicht übersteigen, selbst wenn der Betroffene eines Kapitalverbrechens verdächtigt wird, das mit einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist (§178 Abs 1 2. Fall StPO). Nachdem diese Grenze deutlich überschritten war, war der Mann aus formalen Gründen zwingend zu enthaften, um dem Gesetz genüge zu tun. Seit 5. Mai befindet sich der 32-Jährige auf freiem Fuß.

Kampfsportler

Der Tschetschene, der 2004 als Flüchtling nach Österreich gekommen war, soll vom radikalislamistischen "Hassprediger" Mirsad O. alias Ebu Tejma für den IS rekrutiert worden sein. Der Kampfsportler ging schließlich nach Syrien, wo er sich laut Staatsanwaltschaft Graz einer Kampftruppe der Terror-Miliz angeschlossen haben soll. Jahre später wurde über einen Zeugen, der auch Mirsad O. belastet hatte, was mit dazu führte, dass der Prediger in Graz rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt werden konnte, bekannt, dass Tulpal I. in Syrien Morde begangen haben soll. Der Belastungszeuge wurde in ein spezielles Zeugenschutzprogramm aufgenommen, Tulpal I., der zu diesem Zeitpunkt in Österreich nicht mehr greifbar war, per internationalem Haftbefehl gesucht. Im November 2018 klickten für den Tschetschenen in Weißrussland die Handschellen. Er kam in Auslieferungshaft, im darauf folgenden Frühjahr übergaben ihn die Behörden in Belarus der österreichischen Justiz. Am 26. April 2019 wurde über den Terror-Verdächtigen vom Landesgericht Graz die U-Haft verhängt.

OGH wehrt sich

OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski wies heute im Gespräch mit der APA Unterstellungen zurück, man habe sich für die zu treffende Entscheidung zu lange Zeit gelassen. Der OGH habe den Akt am 15. Februar erhalten, zwei Tage später zur Stellungnahme der Generalprokuratur übermittelt, diese samt dem Akt am 2. März retour bekommen und am 25. März die Zuständigkeit geklärt. "Es hat keine Verzögerung gegeben", betonte Michel-Kwapinski. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen sei deshalb für die Hauptverhandlung zuständig, "weil einige von der Anklage umfasste Ausführungshandlungen im Sprengel des OLG Wien stattgefunden haben sollen". Termin für eine Hauptverhandlung gibt es noch keinen. Dem Vernehmen nach sollen noch einige Einsprüche gegen die Anklage offen sein.

(fd/apa)

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