Jetzt gilt der 12-Stunden-Tag

(31.08.2018) Ab morgen gilt der 12-Stunden-Tag! Mit 1. September tritt das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. Und das erlaubt bis zu 60 Stunden Arbeit pro Woche. Das bedeutet nicht, dass du automatisch jeden Tag vier Stunden länger im Büro sitzen musst. Aber der Chef kann eben jetzt leichter mehr Überstunden anordnen, wenn es die Auftragslage verlangt. Viermal im Jahr kann auch an einem Feiertag oder am Wochenende gearbeitet werden.

Alles ganz freiwillig, wie die Regierung betont. Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich, ist da skeptisch:
“Das ist im Grunde nur Dekoration. Die Freiwilligkeit ist ein großer Graubereich. In Wahrheit kann ich ja nur die elfte und zwölfte Stunde ablehnen. Aber wer traut sich denn im Fall der Fälle wirklich Nein zu sagen?“

Überhaupt gibt es viele offene Fragen zum Arbeitszeitgesetz. Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer von der AK Wien:
“Wie sieht es mit bestehenden Verträgen aus? Werden die geändert? Und was ist mit den Zeitausgleichskonten? Kann ich die Gutstunden wirklich in Absprachen mit dem Vorgesetzten abbauen oder muss ich mir dann freinehmen, wenn es der Chef will?“

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