Judenwitze: Verhetzung?

(11.05.2017) Was droht eigentlich für völlig geschmacklose Judenwitze? Die Staatsanwaltschaft soll bereits gegen die ÖVP-nahen Studenten ermitteln. Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Jus sollen in einer eigenen WhatsApp-Gruppe und in Facebook-Chats über Juden und auch Behinderte gescherzt haben. In den Chat-Protokollen sollen auch einige Hitler- und Hakenkreuzbilder aufgetaucht sein. Der Tatbestand der Wiederbetätigung dürfte also auf jeden Fall gegeben sein.

Doch es droht auch eine Anklage wegen Verhetzung. Hier ist entscheidend, wie viele Teilnehmer die WhatsApp-Gruppe gehabt hat.

Rechtsexperte Franz Schmidbauer von der Plattform "internet4jurists.at":
“Hier liegt die Grenze bei 10 Personen. Wenn also 10 oder mehr User in dieser WhatsApp-Gruppe dabei waren, wäre der Tatbestand der Verhetzung eventuell gegeben. Dafür droht sogar Haftstrafe. Bei Ersttätern wird es aber wohl bei einer bedingten bleiben.“

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