Kampf: Gewalt gegen Frauen
Erstes EU-Gesetz
(07.05.2024) Mit dem Segen des EU-Ministerrats wird ein neues Gesetz gegen Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen verabschiedet. Doch während dieser Meilenstein gefeiert wird, verdeutlicht er auch die fortbestehenden Gefahren, mit denen Frauen konfrontiert sind. Die neuen Richtlinien setzen einen wichtigen Präzedenzfall, aber sie zeigen auch, wie weit wir noch von echter Gleichberechtigung entfernt sind.
Die neuen Regelungen
Cyber-Stalking und Aufstachelung zu geschlechtsspezifischem Hass oder Gewalt werden erstmals EU-weite Straftatbestände - EU-Ministerrat gibt finales OK. Der Rat hat am Dienstag in Brüssel final das erste EU-Gesetz abgesegnet, dass Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und ihre Opfer, insbesondere Frauen und Opfer häuslicher Gewalt, besser zu schützen. Stalking und Mobbing im Internet, die Weitergabe von intimen oder manipulierten Bildern, sowie die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen Frauen werden damit erstmals EU-weiter Straftatbestand.
Genaueres
Die Richtlinie bringt Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und einen besseren Zugang zur Justiz, Schutz und Prävention für die Betroffenen. Auch ein Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung sind im Gesetz enthalten. Für Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Journalistinnen oder Journalisten oder Menschenrechtsverteidigende sind in Zukunft härtere Strafen vorgesehen.
Erstes EU-Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen
"Dies ist ein bahnbrechender Moment zur Stärkung der Frauenrechte. Wirkliche Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn Frauen ohne Angst vor Belästigung, Gewalt oder Angriffen leben können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um dies zu erreichen", erklärte die derzeitige Vertreterin des Ratsvorsitzes und belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Marie-Colline Leroy. Die Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales haben das Gesetz im Ratstreffen angenommen. Sobald es im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt es in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen.
Es braucht mehr Frauenrechte
Auf der Agenda des Ratstreffens stehen weitere Schlussfolgerungen zur wirtschaftlichen Stärkung und finanziellen Unabhängigkeit von Frauen sowie eine Grundsatzdebatte zum Thema Frauen im öffentlichen Leben. In den Schlussfolgerungen werden Maßnahmen wie die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt und die Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen gefordert. Erstes EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen "Die Europäische Union begeht heute einen weiteren Meilenstein. Mit dem ersten EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir ein dringend notwendiges Zeichen für den EU-weiten Schutz von Frauen. Dieses Gesetz gemeinsam mit dem EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen sind der erste Schritt, um Gewalt gegen Frauen in Europa endgültig den Kampf anzusagen. Ein Drittel aller Frauen in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr bereits eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erfahren müssen. Das ist beschämend und daran müssen wir etwas ändern", kommentierte Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament."
(APA/VH)