Kampfhunde: Warum kein Bundesgesetz?

(11.04.2018) Warum bekommt man in manchen Bundesländern einfach so einen Kampfhund? Nach den tödlichen Bissattacken in Deutschland haben wir einmal die Listenhund-Regelungen in Österreich unter die Lupe genommen.

Und die driften weit auseinander.

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In Wien muss jeder, der einen mindestens sechs Monate alten Listenhund halten will, eine Hundeführscheinprüfung absolvieren. In Niederösterreich und Vorarlberg muss ein Listenhund der Behörde angezeigt bzw. von dieser bewilligt werden.

In anderen Bundesländern geht es etwas weniger streng zu...

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In Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark muss man als Listenhund-Halter seine Sachkunde nachweisen.

Das sei allerdings ein Witz, sagt Hundetrainer Sascha Steiner:
"Da geht es um nichts. Es ist ein zweieinhalbstündiger Vortrag, den man sich als Hundebesitzer anhören muss. Eineinhalb Stunden spricht der Hundetrainer, eine Stunde der Tierarzt und schon kann man sich jede Rasse nehmen, die man will. Das kann es doch nicht sein."

Wie sieht es in den restlichen Bundesländern aus?

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In Tirol, Kärnten und dem Burgenland gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, wenn man einen Kampfhund halten will.

Tierarzt Jan Henrich:
"Eine bundesweite Lösung wäre schon sinnvoll. Also zumindest vorab eine Schulung der Besitzer und dann auch eine verpflichtende Prüfung. Damit man sieht, wie die Person mit dem Tier umgeht."

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