Karenz: Neue Regeln

Mindestens zwei Papa-Monate

(16.06.2023) Laut Regierung braucht es mehr Papas daheim und daher wird jetzt eine Richtlinie bei der Elternkarenz geändert.

Die Richtlinie sieht die Aufteilung der Karenzeit zwischen beiden Elternteilen vor. Die Dauer des Karenzanspruchs bleibt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes zwar gleich. Neu ist jedoch, dass zumindest zwei Monate der Karenzzeit, wenn 24 Monate in Anspruch genommen werden, für den anderen Elternteil vorbehalten sein müssen. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden. Auch aus finanzieller Sicht haben Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleichbleibt. Im Fall einer 12-monatigen Karenz ändert sich nichts.  

„Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass alleinerziehende Elternteile von dieser Regelung nicht betroffen sind und weiterhin Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes im vollen Ausmaß in Anspruch nehmen können", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

(mc/apa)

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