Kein Auspeitschen mehr
Saudi-Arabien schafft Strafe ab
(25.04.2020) Tausend Peitschenhiebe - bisher eine Strafe, die man in Saudi-Arabien verhängen konnte, zum Beispiel wegen Fremdgehen. Keine Nachricht aus dem Mittelalter sondern aus dem Jahr 2020. Laut Medienberichten soll das nun nicht mehr möglich sein.
Es wird künftig auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards gepocht, heißt es in der Entscheidung des Gerichtshofes über die verschiedene arabische Medien berichten.
Das Auspeitschen stand als Strafe auf Tötungsdelikte, aber auch auf die Störung der "öffentlichen Ordnung" und auf außereheliche Beziehungen. Bei diesen Vergehen sollen Richter künftig Haft- oder Geldstrafen oder die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit verhängen. Menschenrechtsorganisationen hatten Auspeitschungen in der Vergangenheit massiv kritisiert.
Die Abschaffung sei eine Maßnahme im Zuge der Reformen unter Führung des saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman. Der Kronprinz, der seit 2017 de facto die Politik des Landes bestimmt, strebt eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Öffnung Saudi-Arabiens an, die jedoch nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen von einer verstärkten Repression gegen Kritiker begleitet wird.
Die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung erfolgte, nachdem der Menschenrechtsaktivist Abdallah al-Hamid im Gefängnis an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben war. Der 69-jährige al-Hamid hatte eine elfjährige Freiheitsstrafe verbüßt, laut Amnesty International unter anderem, weil er die "Treue zum Königshaus" gebrochen und die "öffentliche Ordnung" gestört habe.
Ein prominentes Opfer der Auspeitsch-Strafe ist der Blogger Raif Badawi, dessen Fall in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hatte. Weil er sich öffentlich für Meinungsfreiheit engagiert hatte, wurde Badawi 2014 wegen Beleidigung des Islam zu tausend Peitschenhieben und zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einem internationalen Aufschrei wurde die Auspeitsch-Strafe bei Badawi ausgesetzt, er ist aber weiterhin in Haft.
(APA/jf)