Keine Delogierung während Krise

Sorge um Rückzahlungen

(03.04.2020) Niemand wird während der Corona-Krise auf die Straße gesetzt! Heute verabschiedet der Nationalrat das dritte Corona-Paket und das verbietet unter anderem Delogierungen während der Krise. Sollte man also auf Grund von Jobverlust oder Kurzarbeit derzeit die Wohnungsmiete nicht bezahlen können, so ist das kein Kündigungsrund. Man hat bis Jahresende Zeit, die fehlenden Raten nachzuzahlen, allerdings mit Verzugszinsen.

Und das bereitet Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung doch etwas Sorge:
"Diejenigen, die jetzt wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, werden wohl auch danach nicht alles so rasch zurückzahlen können. Wir wissen ja auch noch nicht, wie viele Monatsmieten es insgesamt noch werden. Also hier sollte von staatlicher Seite noch eine Unterstützung angeboten werden."

(mc)

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