Kinder vor Gewalt schützen

Bildungsministerium: Novelle

(03.08.2023) Das Bildungsministerium hat heute eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes in Begutachtung geschickt. Ziel sei es, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu verbessern. Die Maßnahmen umfassen einen Verhaltenskodex "für alle am Schulleben beteiligten Personen", eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten.

Verhaltensregeln

Verbindliche Verhaltensregelungen, die für Schüler, Lehrpersonen, weitere Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte, gelten, sollen sicherstellen, dass es zu keiner Gewalt im Schulleben kommt, erläuterte das Ressort von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in den Gesetzesmaterialien zum Verhaltenskodex, den Schulen künftig ausarbeiten und auch Folgen bei Verstößen festlegen sollen. Der Umgang miteinander und das Verhältnis zueinander solle "von Achtung und Achtsamkeit, sowie Respekt vor der Würde des Anderen geleitet werden".

Risikoanalysen

Die geplanten Risikoanalysen sollen in den Schulen alle drei Jahre vorgenommen werden. Dabei wird zwischen drei Gefahrengruppen unterschieden: Gefahren außerhalb der Schule, die in der Schule wahrgenommen werden sowie Gefahren im Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander und Gefahren durch Erwachsene in der Schule. Die Analyse betrifft verschiedene Fragen: Wie ist der Zugang für Schulfremde auf dem Schulgelände geregelt? Gibt es Räume oder Orte, die ein Risikopotential bergen? Gibt es Zeitpunkte, Orte, Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt und alleine sind? Gibt es Situationen, bei denen ein Erwachsener mit einer einzelnen Schülerin oder einem Schüler in einem nicht einsehbaren Raum alleine ist? Wie ist die Kommunikation an der Schule?

Kinderschutzteams

Ein Kinderschutzteam für jede Schule - oder bei Kleinschulen ein Team für mehrere Schulen - soll beratend, beobachtend und unterstützend sowohl für die Vorsorge zur Vermeidung von Gewalt gegen oder zwischen Schülern zur Verfügung stehen, aber auch für ein Eingreifen, Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen, Schülern und der Schulleitung bei möglichen Gefährdungen.

Gefährdungen

Ziel der vierten Maßnahme, der Festlegung der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen, ist es laut Bildungsministerium, klare Regelungen für den Schulstandort festzulegen, "die eine Kultur des Hinschauens und der offenen Kommunikation unter Wahrung schutzwürdiger Interessen aller Beteiligten ermöglicht, sodass Gefahrenlagen frühzeitig erkannt werden können". Verdachtsmomente müssten sorgfältig geprüft werden, sodass entsprechende Interventionen bei möglichen Gefährdungen rasch erfolgen können. Diese müssen allerdings sorgfältig abgewogen werden, um falsche Zuschreibungen zu vermeiden. Bei Verstößen könnten konkrete Maßnahmen bis hin zu Betretungsverboten für bestimmte Personen aus Sicherheitsgründen vorgesehen werden.

Sicherheit

"Österreichs Schulen müssen für jedes Kind ein Platz der Sicherheit, der Geborgenheit, der persönlichen Entfaltung sein", so Polaschek in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Es gibt in meinem Ressort eine absolute Null-Toleranz-Politik beim Thema Missbrauch. Wir werden in Zukunft noch besser gewährleisten, dass an allen österreichischen Schulen, unsere Kinder den bestmöglichen Schutz haben."

Zugang

Zugang zu Schulen sollen grundsätzlich nur jene Personen haben, die einen Rechtsgrund dazu haben oder wenn ein rechtliches Interesse daran besteht. Dazu soll in einer noch zu erlassenden Verordnung ein bestimmter Personenkreis festgelegt werden. Allen anderen ist der Zutritt untersagt, ein Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

Berechtigte

Zu den Berechtigten sollen unter anderem laut Erläuterungen neben Schülern und Mitarbeitern auch Eltern etwa beim Sprechtag oder zum Vorlegen bestimmter Dokumente sein. Dazu kommen auch noch Lieferanten, Kantinenbetreiber oder Mitarbeiter anderer Unternehmen, die an der Schule Aufträge erledigen bzw. Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen und bestimmten Ämtern.

(fd/apa)

3-fach Mutter stirbt bei Unfall

Kinder im Auto

Wieder Beben in Neapel!

Stärke 4,0

Gaza: Zu wenig Lebensmittel

Rationen halbiert

EU gibt Russland-Zinsen frei

Rund 1,5 Milliarden Euro

Frau ohne Führerschein: Unfall

Kinder im Auto

Bandengewalt: 2 Festnahmen

Bandenkrieg in Wien

Taifun "Gaemi": Immer mehr Tote

Horror auf den Philippinen

Banküberfall in Tirol

Täter flüchtig